Beamte, die ihre Dienstpflicht missachtet haben - dazu zählt das Streiken -, müssen in Hamburg mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Darin wird ein mögliches Dienstvergehen geprüft und gegebenenfalls sanktioniert.

Der Strafenkatalog reicht laut Schulbehörde von einem Verweis in der Dienstakte über eine Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstellung in eine niedrigere Entgeltstufe bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sogar die Pension kann aberkannt werden.

Im Dezember 2010 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer beamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden und eine gegen sie verhängte Disziplinarmaßnahme aufgehoben. Für die GEW ist das Urteil ein richtungsweisender Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamte.