Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind finanziell und organisatorisch unabhängig und haben das Recht zur Selbstverwaltung.
Rund 70 Millionen Versicherte werden in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Die Beitragssätze sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 für alle Krankenkassen gleich hoch.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Zu den Aufgaben der in Bonn ansässigen selbstständigen Bundesoberbehörde zählen unter anderem die Prüfung der Geschäfts, Rechnungs- und Betriebsführung.
156 gesetzliche Krankenkassen gibt es momentan in Deutschland. Im Jahr 2000 waren es noch 420 Krankenkassen, 1970 sogar noch 1815. Dass immer weniger Krankenkassen am Markt sind, liegt unter anderem daran, dass viele kleine Kassen fusioniert haben und die Ortskrankenkassen im Laufe der Jahre radikal zusammengekürt wurden.