Wohnen ist laut Gesetz ein menschliches Grundbedürfnis. § 22 des Sozialgesetzbuchs II bestimmt, dass "im Rahmen ... von Arbeitslosengeld II auch die Kosten für Unterkunft und Heizung ... übernommen werden". Dabei spielen neben der Angemessenheit der Wohnkosten auch die Lebensumstände des zu Unterstützenden sowie die Situation am Wohnungsmarkt eine Rolle.
Jedes Bundesland entscheidet nach eigenen Kriterien, welche Mietpreise angemessen sind. In Hamburg werden hierfür die Faktoren Wohnfläche, Anzahl der Bewohner und die durchschnittliche Kaltmiete berücksichtigt. Bei Letzterem wird zudem zwischen verschiedenen "Baualtersklassen" unterschieden.
Nebenkosten spielen bei der Entscheidung, ob die Kosten für eine Wohnung übernommen werden, keine Rolle. Betriebs- und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Erscheinen sie ungewöhnlich hoch, wird überprüft.