Bei einer 37-Jährigen, die tot im Fleet gefunden wurde, fanden sich DNA-Spuren eines Serientäters
Neustadt. Zehn Jahre lang galt der Mord an der damals 37-jährigen Annett O. als kaum zu lösender Fall. Im August des Jahres 2000 war die Leiche der Frau mit mehreren Stichwunden im Oberkörper und mit Bettzeug umwickelt im Herrengrabenfleet entdeckt worden. Dank moderner Kriminaltechnik haben Staatsanwaltschaft und Polizei neue Ermittlungsansätze: DNA-Spuren eines Mannes, der in Düsseldorf eine Frau erstochen haben soll, fanden sich im Umfeld der getöteten Hamburgerin. Die Ermittler überprüfen nun, ob es sich bei dem Verdächtigen um einen Serienmörder handelt. Denn David K. hatte schon im Jahr 1991 ein achtjähriges Mädchen missbraucht und getötet. Und: Auch bei einem Kriminalfall aus Berlin wurde der genetische Fingerabdruck des inzwischen 36 Jahre alten Mannes gesichert. Im Jahr 2009 verschwand in der Hauptstadt ein 45 Jahre alter Mann. Bis heute ist vollkommen unbekannt, was mit ihm geschehen ist.
Bereits am 14. Juli hatten Fahnder David K. in einem Internetcafé an der Talstraße in Haft genommen. Damals wurde er wegen des Mordes an der Frau aus Düsseldorf gesucht. Die Strafe für den Mord an der Achtjährigen hatte er bereits in jungen Jahren abgesessen. Routinemäßig nahmen die Ermittler eine DNA-Probe des Mannes und ließen sie durch die bundesweit vernetzte Spurenkartei rotieren. Anders als in den meisten Fällen dieser Art ergab die Routinesuche gleich zwei Treffer: Sowohl in der Wohnung des verschwundenen Berliners als auch im Wohnumfeld von Annett O. tauchten David K.s Spuren auf. Annett O. lebte 300 Meter vom Fundort entfernt in einer kleinen Wohnung.
Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers: "Derzeit wird die betreffende Person bei uns als Zeuge geführt. Für ein Ermittlungsverfahren reicht die Spurenlage derzeit noch nicht aus."
Das allerdings könnte sich ändern, wenn K. zum Fall der "Leiche aus dem Fleet" aussagt oder weitere Spuren gefunden werden. Zunächst muss sich der 36-Jährige ab Januar wegen der Tat in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Möglich, dass er dann ein umfassendes Geständnis ablegt.