Hamburg. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Prozess gegen die Schläger vom U-Bahnhof Niendorf-Markt Revision eingelegt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem Abendblatt. "Wir bewerten das Ergebnis der Beweisaufnahme anders als das Gericht", sagte Möllers. Dieses hatte die Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und sie lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt.
Im Gerichtssaal hatten sich nach der Urteilsverkündung tumultartige Szenen abgespielt, Zuschauer sprachen von einem "Skandalurteil". Wolfgang Sielaff, Landesvorsitzender der Opferschutzorganisation Weisser Ring, kritisierte den Richterspruch gestern ebenfalls scharf. "Das Urteil ist irritierend und beunruhigend, es wirkt wie ein Schlag ins Gesicht der Opfer."
Bei der Schlägerei war ein 40-Jähriger bei einem Streit mit zwei Männern im U-Bahnhof so schwer verletzt worden, dass er bleibende Hirnverletzungen erlitt. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Angeklagten in "Notwehr" gehandelt hätten. Der 40-Jährige habe sich ihnen in "bedrohlicher Haltung" genähert. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Sie geht von einem Angriffsverhalten der Angeklagten aus. Unterdessen ist eine Debatte darüber entbrannt, ob Hamburger Richter in Verhandlungen über Körperverletzungsdelikte zu milde entscheiden.