Innensenator will das Votum umsetzen. Ausländerbehörde habe “nach Recht und Gesetz“ gehandelt
Hamburg. Nachdem der Fall der 20-jährigen Kate Amayo aufgrund der Abendblatt-Berichte hohe Wellen geschlagen hat, äußert sich erstmals auch die Innenbehörde zur Zukunft der jungen Frau aus Afrika. "Die Härtefall-Kommission hat die Möglichkeit, in ihre Entscheidungsfindung auch Aspekte einfließen zu lassen, die im ausländerrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt werden können", sagte Innensenator Heino Vahldieck. Fakt sei: "Diese intelligente junge Frau hat sich bei uns in Deutschland mustergültig integriert und noch dazu ein Spitzen-Abitur abgelegt - das sollten wir anerkennen." Die Ausländerbehörde werde das Votum der Härtefall-Kommission in jedem Fall umsetzen, "das garantiere ich", beteuerte Vahldieck.
Zu den Einzelheiten des Falls wollten sich sowohl Vahldieck als auch das der Innenbehörde unterstellte Einwohner-Zentralamt nicht äußern, um der Entscheidung der Härtefall-Kommission nicht vorzugreifen, die am Donnerstag erwartet wird. Grundsätzlich gelte aber, sagte Vahldieck, "die Ausländerbehörde hat nach Recht und Gesetz gehandelt. Sie konnte der jungen Ghanaerin infolge der illegalen Einreise und des dauerhaften Sozialhilfebezugs keine Aufenthaltserlaubnis erteilen."
Kate Amayo war 2005 mit 15 Jahren ohne Visum und damit illegal in Deutschland eingereist. Seitdem wurde sie in Deutschland nur geduldet. Im gleichen Jahr beantragte sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die ihr aber "versagt" wurde. Neben ihrer illegalen Einreise und dem Fakt, dass sie bereits 15 Jahre alt war, als sie nach Deutschland kam, war nach Abendblatt-Informationen bei der routinemäßigen Prüfung des Falls ebenfalls entscheidend, dass Amayo ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Grundlage sind die in Paragraf 2 des Aufenthaltsgesetzes beschriebenen "Begriffserklärungen" zu den Themen Lebensunterhalt oder ausreichender Wohnraum und die "Allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen" für einen Aufenthaltstitel in Paragraf 5. Die 20-Jährige wird seit ihrer Einreise von ihrer Mutter unterstützt, die als Putzfrau arbeitet und ergänzende Sozialleistungen bezieht. Vor diesem Hintergrund biete das bundesdeutsche Aufenthaltsgesetz keine Spielräume, hieß es.
2006 kündigte die zentrale Ausländerbehörde ihre bevorstehende Ausweisung an, die aber nicht umgesetzt wurde, weil die damals 16-Jährige gegen die Entscheidung klagte. Ein Richter am Verwaltungsgericht teilte die Auffassung der Behörde, lehnte die Klage ab. Auch vor dem Oberverwaltungsgericht hatte Amayo keinen Erfolg.
Jetzt liegt die Entscheidung bei der Härtefall-Kommission. Diese setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, die von den vier in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen entsendet werden. Die Kommission kann bei der Innenbehörde ersuchen, einem "ausreisepflichtigen Ausländer ein Aufenthaltsrecht" zu gewähren, wenn ihre Mitglieder davon überzeugt sind, dass "dringende humanitäre oder persönliche Gründe" dafür sprechen. Zuvor allerdings muss der Fall die Vorauswahl durch den Eingabeausschuss der Bürgerschaft bestehen, an den jeder Hamburger Bitten oder Beschwerden in Form einer Petition richten kann.