Zahnärzte in Deutschland gehören traditionell einer Berufsgruppe an, die nicht mit Mitleid rechnen kann, wenn es um die Höhe ihres Einkommens geht. Die Gründe dafür liegen weit zurück. Vor 30 oder 40 Jahren war eine gut gehende Praxis Garant für ein üppiges Leben am oberen Rand des privilegierten Bürgertums. Doch die Zeiten von Porsche, Luxusyacht und Zweitwohnung sind vorbei, auch wenn Zahnärzte auf einen Stundenlohn kommen, der leicht über dem anderer Akademiker wie Juristen, Betriebswirte oder Ingenieure liegt. So kam das Institut für Wirtschaftsforschung in einer Studie vor vier Jahren auf einen Nettostundenlohn der Zahnärzte von 19,33 Euro (Betriebswirte: 16,58 Euro, Juristen: 15,86 Euro). Gewiss sind das nur statistische Durchschnittswerte, die wenig über den Einzelfall sagen. Aber das Signal ist deutlich: Zahnärzte taugen nicht mehr als Synonym für Großverdiener.
Diese Vorbemerkung wird Patienten nicht beruhigen, die auf ihrer Rechnung für Kronen, Brücken oder Keramikfüllungen im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von zehn Prozent oder mehr entdecken. Doch die Angleichung der GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) war überfällig. Welche Berufsgruppe rechnet heute noch nach den Sätzen des Jahres 1988 ab? So alt war die bis zum 1. Januar 2012 gültige GOZ. Dennoch bleibt ein Spielraum bei den Kosten, die gesetzlich Versicherte selbst zu zahlen haben. So übernehmen einige Kassen die professionelle Zahnreinigung als Prophylaxemaßnahme. Und auch die Frage nach einem kostengünstigeren Zahnersatz ist keine Schande. Am Ende gilt aber, was allgemein gültig ist: Qualität hat ihren Preis.