Studierende, die sich an ihrer Hochschule in Gremien politisch engagieren, müssen die Studiengebühren nicht in voller Höhe zahlen. Das geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hervor, das jetzt veröffentlicht wurde.
Geklagt hatte ein junger Mann, der an der Universität Hamburg Volkswirtschaftslehre studiert. Da er sich zwischen 2007 und 2008 an der Uni politisch engagiert habe und auch als studentische Hilfskraft an seinem Institut arbeitete, habe er aus zeitlichen Gründen das Lehrangebot nicht vollständig nutzen können. Deshalb wollte er den damals fälligen Beitrag von 500 Euro pro Semester nicht in voller Höhe zahlen.
Seinen Antrag, ihm die Studiengebühren vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2008 zu erlassen oder zu reduzieren, hatte die Uni Hamburg abgelehnt. Daraufhin hatte der junge Mann Klage eingereicht.
Das Gericht befand es zwar als rechtmäßig, dass die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben worden waren. Auch die Tätigkeit als studentische Hilfskraft sei kein Grund, um die Studiengebühren nicht zahlen zu müssen. Anders sieht es jedoch in Bezug auf politisches Engagement an der Hochschule aus - insofern gab das Oberverwaltungsgericht dem Kläger teilweise recht: Denn für Studierende, die in der Selbstverwaltung der Uni tätig gewesen seien, stelle die Erhebung der Gebühren eine "unbillige Härte" dar. Der Betrag muss jetzt festgelegt werden.