Vor Gericht ist die Probe derzeit anfechtbar, wenn die offizielle Erlaubnis zum Blutabnehmen fehlt. Die Zahl der Kontrollen ging wohl deshalb zurück.

Karlsruhe/ Hamburg. Blutproben von alkoholisierten Autofahrern sollten nach Ansicht von Bundesgerichtshof-Präsident Klaus Tolksdorf und Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus ohne Zustimmung eines Richters möglich sein.

Nach dem geltenden Gesetz sei die Blutentnahme kaum praktikabel. „Eine Abschaffung des Richtervorbehalts wäre ein großer Verdienst“, sagte Tolksdorf.

In der Praxis sei es den Polizisten oft nicht möglich, kurzfristig die Zustimmung des Richters zu bekommen. Häufig erfolge diese nur telefonisch. „Welchen Wert hat der Richtervorbehalt aber, wenn er ohne eigenes Ansehen ergeht“, meinte der Jurist.

Unterstützung für seinen Vorstoß erhielt er von Christoph Ahlhaus (CDU): „Polizisten müssen hier wieder eine Anordnungskompetenz bekommen, wie sie sich jahrzehntelang bewährt hat.“

Vor Gericht wird häufig gestritten, ob die Blutprobe als Beweismittel anerkannt werden kann, wenn der entsprechende Beschluss fehlt. Die Meinung der Gerichte dazu ist widersprüchlich. Diese Unsicherheit hat laut Tolksdorf zu einem deutlichen Rückgang von Alkoholkontrollen geführt.

In Hamburg sank ihre Zahl im Verkehrsbereich nach Angaben des Innenbehörde im vierten Quartal 2009 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 21,6 Prozent.