Schäden von Windhosen werden versicherungstechnisch wie Sturmfolgen behandelt.

Kiel. „Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen ab Windstärke 8 gegeben“, sagte der Sprecher der Provinzial Nord Brandkasse Günther Jesumann am Montag in Kiel. Die in Frage kommenden Versicherungen seien Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Der Schaden müsse so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, gleichzeitig müssten weitere Schäden beispielsweise durch Regenwasser verhindert werden.

Zu den Auswirkungen, die die Wohngebäudeversicherung abdeckt, gehörten Gebäudeschäden wie umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine, Masten sowie abgedeckte Dächer, eingedrückte Fensterscheiben sowie deren Folgeschäden. Anbauten, Carports und Wintergärten beispielsweise, die nicht bei der Versicherung gemeldet wurden, seien nicht mitversichert. Gebäude, die noch im Bau seien, benötigten eine Bauleistungsversicherung.