Der Vorschlag des Drogen- und Suchtexperten der CDU, Olaf Böttger, den Verkauf von Alkohol mit jugendlichen Testkäufern zu kontrollieren, ist bei GAL und Opposition auf Kritik gestoßen.

Hamburg. "Der Staat würde Jugendliche zu Straftaten anstiften", sagte Linda Heitmann, GAL-Sprecherin für Gesundheits- und Drogenpolitik, dem Abendblatt. "Ich halte das für rechtlich schwierig." Auch Anja Domres von der SPD äußerte entsprechende Bedenken: "Jugendliche sollten nicht als verdeckte Käufer Aufgaben des Staates übernehmen." Das Jugendschutzgesetz müsse auf anderem Wege besser vollzogen werden, etwa durch die Anhebung von Bußgeldern. Die GAL will noch mehr auf Prävention setzen, "damit Jugendliche erst gar nicht auf die Idee kommen, Alkohol zu kaufen". Sinnvoll sei auch ein generelles Werbeverbot, das jedoch auf Bundesebene beschlossen werden müsse.

Wie berichtet, hatte das Abendblatt in einem Test 13 Hamburger Supermärkte, Kioske und Tankstellen auf den Prüfstand gestellt. In zehn Läden erwarb die 15-jährige Testkäuferin problemlos Alkohol, der erst ab 16 beziehungsweise 18 Jahren verkauft werden darf. Wegen des bundesweiten Anstiegs des sogenannten Koma-Saufens unter Jugendlichen gerät der Handel immer wieder in die Kritik, einen zu lockeren Umgang mit den Jugendschutzvorschriften zu pflegen. Auch das Ergebnis des Abendblatt-Tests bestätigt, dass die rechtliche Handhabe gegen Verstöße offenbar weder auf staatlicher noch auf ziviler Ebene hinreichend ausgeschöpft wird.

Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz, die je nach Schwere des Verstoßes ein Bußgeld von 200 bis 3000 Euro nach sich zieht. Allerdings kommt es nur sehr selten zur Anzeige einer solchen Ordnungswidrigkeit. "Ein Verstoß ist sehr schwer nachzuweisen", sagt Gesundheitsbehördensprecherin Jasmin Eisenhut. Zunächst müsse ein Bürger dem Bezirksamt einen Vorfall melden. Dann würde der Bezirkliche Ordnungsdienst das betreffende Geschäft beobachten. Erst wenn ein Verkäufer auf frischer Tat ertappt würde, könne Anzeige erhoben werden. Eisenhut: "Handelt es sich um den ersten Verstoß, kassieren die Geschäfte häufig nur eine Ermahnung." Im Wiederholungsfall würden unter Umständen Bußgelder verhängt. Im Bezirk Mitte wurden in 2007 lediglich 34 Anzeigen bearbeitet, von denen nur in 15 Fällen Bußgelder verhängt wurden. In Altona gab es 17 Anzeigen.

Auch die Polizei erhebt sogenannte Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wenn sich ein Verdacht gegen einen Geschäftsinhaber erhärtet. Der Jugendschutz der Polizei kontrolliert regelmäßig die bekannten Treffpunkte von Minderjährigen. Erwischen die Beamten einen Minderjährigen beim Alkoholtrinken und verrät er ihnen, woher er den Alkohol hat, nehmen auch sie das Geschäft unter Beobachtung.

Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige kann für Angestellte auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Eine Abmahnung und - im Wiederholungsfall - sogar die Kündigung sind in solchen Fällen möglich.