“Immer mehr Länder gegen BKA-Gesetz“, Hamburger Abendblatt, 18. November

Angesichts diverser Grundrechtseinschränkungen seit dem 11. September 2001 ist das aktuelle Unbehagen gegenüber dem beabsichtigten BKA-Gesetz nur verständlich. Mein Kompromissvorschlag: Alle Gesetze, die wichtige Grundfreiheiten wie Unverletzlichkeit der Wohnung, Post- und Fernmeldegeheimnis, Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufgruppen etc. einschränken, sollten jeweils auf zwei Jahre befristet werden. Nach Ablauf der Frist müsste der Bundestag immer wieder neu entscheiden, ob die Maßnahmen weiterhin zu rechtfertigen sind.

Michael den Hoet, Hamburg