Justizsenator Till Steffen (GAL) sieht erhebliche Defizite der Politik bei der Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In einem...

Justizsenator Till Steffen (GAL) sieht erhebliche Defizite der Politik bei der Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In einem Vortrag vor dem Hamburgischen Anwaltverein wies Steffen gestern Abend darauf hin, dass das höchste Gericht bei allen Entscheidungen zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen den Gesetzgeber "zum Schutz des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung" verpflichtet hat.

"Es gibt also eine rote Linie, die der Gesetzgeber nicht überschreiten darf", sagte der GAL-Politiker im Hotel Elysee. Jüngstes Beispiel für die Überschreitung der "roten Linie" ist für Steffen das BKA-Gesetz der Großen Koalition in Berlin mit der vorgesehenen Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung. "Politiker müssen endlich realisieren, dass sie eben - bildlich gesprochen - nicht weiterspielen dürfen, wenn sie vorher die Rote Karte erhalten haben", sagte Steffen.

Für den Senator werden mit dem BKA-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, "geheimdienstliche und polizeiliche Aufgaben miteinander vermengt". Der von den Karlsruher Richtern geforderte Schutz der Privatsphäre werde nicht berücksichtigt, wenn das BKA auch die persönlichen Teile der Computer-Festplatte lesen dürfe. "Wir dürfen es nicht erst dem Bundesverfassungsgericht überlassen, verfassungsgemäße Zustände wiederherzustellen", fordert der Senator. "Der Schutz der Grundrechte ist auch Aufgabe der Politik." Hamburg wird sich auf Drängen der GAL bei der Abstimmung über das BKA-Gesetz im Bundesrat enthalten.

"Wir müssen darauf achten, dass unser Rechtsstaat aufgrund all dieser Sicherheitsmaßnahmen nicht schleichend in einen Überwachungs- und Präventionsstaat umgebaut wird", sagte Steffen und wies dabei unter anderem auf den biometrischen Personalausweis hin.