Das Oberverwaltungsgericht erleichterte es Linken und Rechten aufeinanderzutreffen. Dies kritisieren die Leser.

Wie im Krieg "Demos in Barmbek: Schwerste Krawalle seit zehn Jahren", Hamburger Abendblatt, 2. Mai

Dass der rechte Mob marschieren durfte, war schlimm genug, aber das, was sogenannte Antifaschisten anrichteten, war Krieg. Ein Reifenlager und Streifenwagen sowie Pkw von Bürgern anzünden, Steine auf Polizisten schmeißen. Diese rot lackierten Nazis sind keinen Deut besser als die Braunen und haben der Demokratie schweren Schaden zugefügt. Für so einen Aufmarsch von Links- und Rechtsextremen gehen Steuergelder drauf. Ich hoffe, dass nächstes Jahr der Marsch der Braunen verboten wird, damit die Gewalt nicht wieder eskaliert.

Oliver Bostedt, Hamburg

In Regress nehmen Nachdem es wieder einmal zu fürchterlichen Ausschreitungen am 1. Mai gekommen ist, sollte in Zukunft die Genehmigung einer Demo von einer Bürgschaft für die daraus resultierenden Folgeschäden abhängig gemacht werden. Auch Richter, die, wie in diesem Fall, der Polizei in den Rücken fallen, sollten in Regress genommen werden. Es weiß doch heute jeder mit gesundem Menschenverstand, dass diese Haufen mit Nazigesinnung ebenso wie die schwarzen Krawallbrüder nichts anderes im Sinn haben als Gewalt. Wenn Richter dieses nicht erkennen, gehören sie nicht auf diesen Posten.

Hellmut Bein, Hamburg

Wie eine Einladung Dass Anhänger der Gruppen, die sich politisch gegenüberstehen, also Rechts- und Linksradikale, einen Weg finden wollen und werden, dem anderen zu begegnen, das ist nachvollziehbar. Schließlich gehen sie ja hin, um dem Gegenüber die Meinung ins Gesicht zu werfen, natürlich gerne auch mit Steinen. Dass die Polizei allein mit dieser Situation schon genug "am Hut" hat, kann sich jeder vorstellen. Gar nicht verstehen kann ich, dass Richter zu den Marschwegen Entscheidungen fällen, die wie eine Einladung aussehen. Für diesen Support werden sich nur die Krawallmacher bedanken.

Detlef Lange, Hamburg

Aufrechte Barmbeker Sicherlich mutet es merkwürdig an, dass das Oberverwaltungsgericht die Gegendemonstration in unmittelbarer Nähe zur geplanten NPD-Kundgebung gestattet hat. Der Unmut der Polizei über diese Entscheidung ist durchaus nachzuvollziehen, da gewalttätige Übergriffe durch diese Maßnahme sicherlich vereinfacht wurden. Allerdings ist diese Perspektive sehr einseitig. Die Gestattung des Gerichts, dass die Gegendemonstration zeitversetzt zum Neonazi-Aufmarsch eine ähnlichen Streckenverlauf nehmen konnte, führte dazu, dass sich der NPD-Tross in Folge dessen gar nicht mehr in Bewegung setzen konnte. Zuzuschreiben ist dies nicht nur den friedlichen Demonstranten, sondern ferner den Anwohnern und Geschäftsleuten in Barmbek, die ihre Abneigung gegenüber faschistischem Gedankengut mittels Transparenten, welche sich an vielen Häusern entlang der Fuhlsbüttler Straße fanden, und Plakaten in den Schaufenstern zeigten.

Julika Quickert, per E-Mail

Schuldzuweisungen Natürlich weist das OVG die Kritik zurück. Selbstkritik wird nicht vorgenommen. Stattdessen Schuldzuweisung an die Polizei. Man erwartet von der Polizei hellseherische Fähigkeiten über den genauen Ablauf einer Demonstration und deren Auswüchse. Die reichhaltig aus der Vergangenheit vorliegenden Erkenntnisse blendet das Gericht einfach aus, und eine eigene Gefahreneinschätzung nimmt man gar nicht erst vor. Die Richter müssen in einem früheren Leben offensichtlich als Strauße gelebt haben. Und sie wissen, dass man sie nicht zur Verantwortung ziehen wird.

Joachim Tappe, per E-Mail

Auf die Straße Es wäre doch eine tolle Idee, wenn künftig jene Richter, die randaleträchtige Demonstrationen genehmigen, anschließend unter Führung des Innensenators zusammen mit der Polizei als Ordnungskräfte eingesetzt würden. Alternativ könnten die Marschrouten ja auch öfter durch die Wohnstraßen dieser Herren führen.

Das wäre doch Nachhilfeunterricht pur und würde den Damen und Herren sicher zu neuen Einsichten verhelfen.

Hajo Keller, Hamburg


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