Die Gewerkschaft Ver.di kritisiert die Stellenvergabe und das Berufungsverfahren der Diakonie Hamburg. Das Diakonische Werk hatte bekannt gegeben, gegen das Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts vom 4. Dezember 2007, das einer muslimischen Bewerberin Recht auf eine Entschädigung zugesprochen hatte, weil diese aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in einem Bewerbungsverfahren von der Diakonie diskriminiert worden war. Die muslimische Frau war als Sozialpädagogin für das Teilprojekt "Integrationslotse Hamburg" abgelehnt worden, weil sie nicht einer christlichen Kirche angehört. Nach Meinung des Gerichts rechtfertigt die Art der Tätigkeit in dem Projekt nicht die unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, da sie nicht zum sogenannten verkündungsnahen Bereich gehöre. Dazu sagt Angelika Detsch, stellvertretende Ver.di-Landesbezirksleiterin: "Sowohl in dem zugrunde liegenden Fall als auch in den Bereichen der Pflege werden die Leistungen der Diakonie mit Geld der Pflegeversicherung und aus Steuern finanziert. Diese Art der Finanzierung rechtfertigt es nicht, von den Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie Kirchenmitglied sind." Ver.di zufolge verstoße es gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde. Die Ausgrenzung wegen der Kirchenmitgliedschaft führe für die Betroffenen faktisch zu einem Berufsverbot.