Die Airbus-Werkshallen stehen dort längst - doch um die aufgeschütteten Flächen im Mühlenberger Loch streiten Naturschutzverbände und Stadt weiter heftig. Sogar die EU im fernen Brüssel wurde von den Naturschützern eingeschaltet, weil es aus deren Sicht immer noch keinen Ausgleich für die Aufschüttung der Hamburger Elbebucht gibt. Doch jetzt hat die EU-Kommission die Hamburger Position bestätigt. In einem Schreiben teilt das Bundesumweltministerium mit, dass die EU-Kommission ein "Vertragsverletzungsverfahren" gegen Hamburg jetzt eingestellt habe. Damit erkennt die Kommission praktisch an, dass auch eine Rückdeichung bei den Borghorster Elbwiesen bei Altengamme im Bezirk Bergedorf als neuer ökologischer Ausgleich akzeptabel wäre. Die bisher geplanten Ausgleichsflächen in der Haseldorfer Marsch sind durch einen Rechtsstreit zwischen Stadt und Naturschutzverbänden zurzeit blockiert.

Die Reaktionen fallen entsprechend unterschiedlich aus: Von einem "schwarzen Tag für den europäischen Naturschutz" sprach gestern der Hamburger Landesgeschäftsführer des Naturschutzbundes (BUND), Manfred Braasch. Die Kommission scheue offensichtlich in dieser wichtigen Sache die Konfrontation mit Deutschland, so Braasch. Wirtschafts-Staatsrat Gunther Bonz wertete den Beschluss in Brüssel indes als eine "absolut richtige Entscheidung". Er fordere die Naturschutzverbände jetzt auf, ihre Klagen zurückzuziehen."

Der Streit um den Ausgleich ist eine von rund 250 gerichtlichen Auseinandersetzungen, die es bereits um die Airbus-Werkserweiterung gegeben hat. Allerdings hatte dieser Streit um Ausgleichsflächen die Hamburger Behörden zuletzt ins Schwitzen gebracht: Die Vorgeschichte begann bereits 2000, als Hamburg die Werkserweiterung ins Mühlenberger Loch beschloss. Das Problem: Die Elbebucht ist ein europäisches Schutzgebiet. Doch der damalige Kanzler Schröder erreichte eine Ausnahmegenehmigung, Hamburg verpflichtete sich im Gegenzug zu einem ökologischen Ausgleich. Im Bereich der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand ist daher durch Ausbaggern einer Wiese ein neues Süßwasserwatt geschaffen worden. Für rund 20 Millionen Euro wollte Hamburg dann auch in der Haseldorfer Marsch ähnliche Flächen schaffen. Vor allem Wasservögel sollten so als Ausgleich für den Verlust ihrer Rastplätze im Mühlenberger Loch neuen Lebensraum finden.

Doch Naturschutzverbände klagten gegen diesen Plan und bekamen vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig recht. Argument der Kläger: In der Haseldorfer Marsch werde lediglich ein altes Schutzgebiet durch ein neues ersetzt. Weil so aber nicht rechtzeitig der Ausgleich fürs Mühlenberger Loch geschaffen werden konnte, hatte der BUND das Vertragsverletzungsverfahren bei der EU angestrengt - und ist damit nun erst mal gescheitert.