Seine Lieder sind frauenfeindlich, gewaltverherrlichend und gefährlich für die Jugend. So sieht es zumindest Stefanie Strasburger, jugendpolitische Sprecherin der CDU. Die Rede ist vom Berliner Rapper Bushido. Der soll am 10. Juni ein Konzert im Stadtpark geben, und das würde Strasburger am liebsten verbieten lassen. Schon in Stuttgart, Bonn und Düsseldorf gab es Diskussionen über Auftrittsverbote für den Berliner Rapper. Allein vier seiner Alben stehen auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). "Ich finde die Texte von Bushido und anderen Rappern unmöglich. Wir müssen genau prüfen, welche Lieder er auf dem Konzert spielt und zur Not das Konzert verbieten", so Strasburger.

Ganz anders sehen das die jugendpolitischen Sprecherinnen der anderen Parteien: Während Andrea Hilgers (SPD) nichts von Auftrittsverboten hält und an die Eltern appelliert, darauf zu achten, was Kinder hören, sehen und spielen, setzt sich Christiane Blömeke von der GAL für Alterskontrollen beim Konzert ein. Zudem müsste jemand vom Jugendamt überprüfen, dass wirklich nicht die verbotenen Lieder gespielt würden. "Außerdem sind nicht alle Lieder von Bushido gewaltverherrlichend. In manchen gibt er auch gut die Realität der heutigen Jugend wieder", so Blömeke.

Die Gesetzeslage für das Konzert ist klar: "Die entsprechenden Lieder dürfen nicht an Orten, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können, ausgestellt, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden", sagt Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der BPjM. Die Prüfstelle könne Lieder nur indizieren, aber nicht die Konzerte verbieten. Beim Veranstalter der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH versteht man Strasburgers Aufregung indes nicht. "Bushido hat uns vertraglich versichert, die Index-Lieder nicht zu spielen. Zudem werden wir am Eingang entsprechend dem Jugendschutzgesetz kontrollieren", sagt Frehn Hawel, Sprecher von Karsten Jahnke. Das bedeutet für die jugendlichen Fans unter 16 Jahren, dass sie nur in Begleitung eines Erwachsenen reinkommen, sind sie über 16 Jahre alt und nicht volljährig, benötigen sie eine schriftliche Einwilligung der Eltern und eine Kopie ihres Personalausweises.