Der frühere Star-Sänger Gunter Gabriel (65) ist vom Amtsgericht gestern wegen Beleidigung erneut verurteilt worden - diesmal zu 800-Euro-Geldstrafe. Verhandelt wurde beim Amtsgericht Harburg, weil Gabriel gegen einen früher verhängten Strafbefehl von 8000 Euro Einspruch eingelegt hatte.
Der Vorfall ereignete sich im März 2006: Als die Polizei Gabriel wegen des Unwetters in Harburg damals aus Sicherheitsgründen den Zugang zu seinem Hausboot verweigerte, zeigte er den Beamten verärgert den Mittelfinger. Auch gestern argumentierte der Sänger im Prozeß, daß er nur seinen "Protestfinger" gezeigt habe - die Richterin beeindruckte dies aber bei der Urteilsfindung nicht. Da er derzeit jedoch weitgehend von Sozialhilfe lebt, wurde die Geldstrafe niedriger angesetzt.