Als "staatlich legitimierte Nötigung" hat der Bund der Steuerzahler Hamburg gestern den Einsatz von Parkkrallen (wir berichteten) gegen Steuer- und Bußgeldsünder kritisiert. Der Einsatz der Wegfahrsperre sei wegen des direkten Bezugs bestenfalls zur Eintreibung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern denkbar, sagte der Vorsitzende Frank Neubauer. Er bezeichnet das Anlegen der für alle sichtbaren, leuchtend gelben Wegfahrsperre als Stigmatisierung der Fahrzeughalter. Das sei eine Verletzung der Menschenwürde.

"Der Einsatz der Parkkralle ist auf positives Echo der ehrlichen Steuerzahler gestoßen", sagte dagegen der Staatsrat der Finanzbehörde, Robert Heller (45). Der Bund der Steuerzahler müsse sich fragen lassen, wessen Interessen er vertritt, denn nicht gezahlte Steuern belasteten die Allgemeinheit. Er verteidigte den Einsatz der Parkkralle bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen aller Art, da das Verfahren gegenüber dem bisherigen Vorgehen milder sei.

Zum Hintergrund erklärte der Sachgebietsleiter Vollstreckung beim Finanzamt für Verkehrssteuer und Grundbesitz, Hans-Jürgen Zacharias (55): "Wenn eine Schuld nicht bezahlt wird, wird zunächst gemahnt. Dann folgt die Vollstreckung beispielsweise durch Konto-, Miet- oder Fahrzeugpfändung. Früher wurde der Wagen abgeschleppt und versteigert. Jetzt bleibt der Wagen drei weitere Tage mit der Wegfahrsperre stehen. Der Halter gewinnt Zeit und spart die hohen Abschleppkosten, wenn er innerhalb dieser Frist bezahlt. Außerdem wird die Kralle erst nach mehreren Warnungen und nicht etwa überraschend über Nacht angelegt."