Nebentätigkeiten: Disziplinarverfahren gegen den Ex-Staatsrat wurde abgeschlossen

Der im August wegen ungenehmigter Nebentätigkeiten entlassene ehemalige Innenstaatsrat Walter Wellinghausen hat ein "Dienstvergehen" begangen. Das hat das jetzt abgeschlossene Disziplinarverfahren gegen Wellinghausen ergeben. Das Vergehen des Ex-Staatsrats von Ronald Schill würde noch heute eine Versetzung in den Ruhestand rechtfertigen, heißt es aus dem Rathaus - wenn Wellinghausen nicht bereits entlassen worden wäre.

Wellinghausen hatte nach dem Amtsantritt als Staatsrat im Dezember 2001 mehrere Nebentätigkeiten und Einkünfte nicht gemeldet, obwohl diese nach Beamtenrecht genehmigungspflichtig sind. Dabei ging es um Tätigkeiten für eine Hamburger Radiologenpraxis und für eine Münchner Klinik AG, die das Abendblatt aufgedeckt hatte. Der frühere Anwalt hatte die Vorwürfe zunächst abgestritten, schließlich jedoch eingeräumt, Fehler in der Angelegenheit gemacht zu haben.

Nachdem es über Wochen immer neue Vorwürfe gegeben hatte, wollte Bürgermeister Ole von Beust Wellinghausen im August entlassen. Der damalige Innensenator Ronald Schill aber weigerte sich, diese Entscheidung zu akzeptieren. Schill soll von Beust damals gedroht haben, für den Fall der Entlassung Wellinghausens ein angebliches homosexuelles Verhältnis des Bürgermeisters mit Justizsenator Roger Kusch öffentlich zu machen. Daraufhin entließ von Beust neben Wellinghausen auch Schill. Letztlich hat die Affäre zur Spaltung der Schill-Partei und zum Zerbrechen der Regierung geführt.

Trotz der Feststellung eines Dienstvergehens werden Wellinghausen die Ruhebezüge nicht gekürzt. Für eine solche Maßnahme wurden die Vergehen als nicht gravierend genug eingestuft. In Wellinghausens Personalakte bleibt aber eingetragen, dass der frühere Rechtsanwalt "Dienstvergehen" begangen hat.

Wellinghausen, der früher eine Anwaltskanzlei an der Kaiser-Wilhelm-Straße führte, hat jetzt die Neuzulassung als Anwalt beantragt - allerdings nicht in Hamburg, sondern in Schleswig-Holstein. Grund: Nach der Rechtsanwaltsordnung darf jemand, der ein politisches Amt innehatte, fünf Jahre nach seinem Ausscheiden nicht im selben Bundesland als Anwalt zugelassen werden. Nach Abendblatt-Informationen will Wellinghausen eine Kanzlei in Norderstedt eröffnen.