Verwüstete Büros, Wassermengen, die durchs Treppenhaus schossen, Menschen in Angst - die Besetzung der SPD-Geschäftsstelle im Kurt-Schumacher-Haus sorgte am 17. Februar 1999 für Aufsehen. Gestern verkündete das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) das Urteil: zweieinhalb Jahre Haft für den Drahtzieher Ali Z. (48) wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruchs sowie Anstiftung zum schweren Hausfriedensbruch.

"Bei allem Verständnis für die Belange der Kurden", sagte der Vorsitzende Richter Ernst-Rainer Schudt (60), "eines muss klar sein: Straftaten in der Bundesrepublik können nicht geduldet werden." Es war eine von vielen Besetzungen im Bundesgebiet - aus Protest gegen die damalige Festnahme des Führers der seit 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan. 20 Kurden drangen in die SPD-Parteizentrale ein. Neun Stunden dauerte die Aktion, Schaden: rund 50 000 Euro. SPD-Kreisgeschäftsführer Dirk Sielmann (38) durchlitt ein Martyrium der Angst: Besetzer hielten ihn zeitweise im dritten Stock aus dem Fenster.

Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, auch wegen Geiselnahme. Die spontane Geiselnahme sei dem Angeklagten nicht zuzurechnen, befand das OLG. Im Prozess hatte der Angeklagte erst zögerlich eingeräumt, von März 1998 bis April 1999 Chef der PKK im Bereich Nordwest gewesen zu sein, zu dem auch Hamburg gehört. Er bestritt indes eine Verantwortung an der Besetzung. Die PKK betätigt sich mittlerweile unter "Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK).

Das Gericht wertete strafmildernd, dass der Angeklagte nur zum Wohle seines Volkes gehandelt habe. Und: dass er in der Türkei 15 Jahre in Gefängnissen war und dort gefoltert wurde. Der bisher unbestrafte Angeklagte, der seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, habe die Besetzung mitgeplant, betreut und umgesetzt, sagte Richter Schudt, aber er habe zu den gemäßigten Kadern gehört. "Er war kein Scharfmacher."

Strafschärfend seien unter anderem die Dauer der Aktion, das Ausmaß der Verwüstung. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

In einem früheren Verfahren war 1999 ein Rädelsführer (23) der Besetzer zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Mehrere jugendliche Besetzer wurden 2000 zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.