Die französische Band “Dark Sanctuary“ und deren Plattenfirma werfen Bushido (30) vor, unerlaubt Teile ihrer Lieder verwendet zu haben. Sie klagen auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz. In der Verhandlung ließ das Gericht Sympathien für die Position der Kläger erkennen.

Der mögliche Vergleich im Plagiats-Prozess gegen Skandal-Rapper Bushido ist geplatzt. Vor dem Landgericht Hamburg konnten sich beide Seiten am Donnerstag nicht einigen. Die französische Band "Dark Sanctuary" und deren Plattenfirma werfen Bushido (30) vor, unerlaubt Teile ihrer Lieder verwendet zu haben. Sie klagen auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz. Außer Bushido gehören auch sein Label "ersguterjunge" und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland zu den Beklagten im Zivilprozess.

In der Verhandlung ließ das Gericht Sympathien für die Position der Kläger erkennen. "Im Ergebnis spricht bei vorläufiger Bewertung wohl einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten", sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings sei es nur schwer nachzuweisen, welches Bandmitglied an welcher der strittigen Aufnahmen tatsächlich beteiligt war und in seinen Persönlichrechten verletzt sein könnte.

Die Anwälte von "Dark Sanctuary" äußerten sich anschließend zufrieden. "Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens relativ gelassen entgegen", sagte einer von ihnen. Der Prozessvertreter von Bushido äußerte sich nicht. Das Management von "ersguterjunge" wollte die Vorwürfe ebenfalls nicht kommentieren.

Insgesamt geht es nach Angaben der Anwälte von "Dark Sanctuary" um 16 Stücke auf zehn Alben, bei denen der Berliner Rapper unerlaubt Liedteile der Franzosen verwendet haben soll. Acht finden sich auf Bushidos Erfolgsalbum "Von der Skyline zum Bordstein zurück" von 2006.

Die Band und ihr Label stützen sich unter anderem auf ein Gutachten des Berliner Musikwissenschaftlers Hartmut Fladt. Dieser bezeichnete den vermeintlichen Ideenklau Bushidos als einen Fall "drastischer Ausplünderung". Das Hamburger Gericht teilt die Meinung des Experten offenbar. Diese scheine die Position der Kläger "deutlich stützen zu können", sagte der Vorsitzende Richter.

Da Bushidos Alben deutschlandweit verkauft werden, kann sich die Klägerseite den Ort für den Prozess aussuchen. Nächster Verhandlungstermin ist am 13. März.