Die Kulturbehörde hat die Reste der ehemaligen Synagoge und den sie umgebenden Gebäudekomplex an der Poolstraße 11 bis 14 in der Neustadt unter Denkmalschutz gestellt. Begründung: Das Ensemble besitze als Zeugnis der Geschichte der jüdischen Gemeinde in Hamburg besondere Bedeutung. Die Gebäude waren 1842 bis 1844 errichtet worden. Der Israelitische Tempelverband hatte die Synagoge nach der Einweihung des neuen Tempels an der Oberstraße (Rotherbaum) 1931 aufgegeben. Im Juli 1944 fiel das ehemalige Gotteshaus im Hinterhof der Poolstraße einem Bombenangriff zum Opfer.