Im Gespräch

Im Gegensatz zu Abstimmungen sind Wahlen in der Hamburger Bürgerschaft geheim und müssen nach der Geschäftsordnung per Stimmzettel erfolgen. Die Bürgerschaftspräsidentin kann nach Anhörung des Ältestenrats sogar Wahlkabinen vorschreiben. Formal müssen die Stimmzettel dem Abgeordneten Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung ermöglichen. Jeder Abgeordnete wird namentlich von den Schriftführern aufgerufen und erhält den Stimmzettel mit einem Umschlag. Die ausgefüllten Zettel werfen die Abgeordneten dann unter Kontrolle der Schriftführer in eine Wahlurne. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat - Stimmenthaltungen zählen natürlich nicht. Ungültig sind Stimmen, die den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten. Das Wahlergebnis teilt die Bürgerschaftspräsidentin mit. Während des Wahlgangs erlaubt die Geschäftsordnung nur allgemeine Erklärungen. Beratungen und Personaldebatten sind tabu. Nach Vereinbarung mit dem Ältestenrat können in einem Wahlgang auch mehrere Personen gewählt werden. Im Bundestag werden der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident sowie der Wehrbeauftragte geheim gewählt. (hpave)