Das OLG entschied am Mittwoch, dass die Bank das Girokonto eines im Iran-Embargos gelisteten Unternehmens vorläufig fortführen müsse.

Hamburg. Eine Hamburger Bank muss das Girokonto eines im sogenannten Iran-Embargos gelisteten Unternehmens vorläufig fortführen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht mit einstweiliger Verfügung am Mittwoch, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das nach dem Iran-Embargo vorgesehene "Einfrieren“ von Geldern bedeute, dass ein unkontrollierter Kapitalfluss betroffener Unternehmen verhindert werde, nicht aber, dass ihre Bankkonten gekündigt werden müssen.

+++ Beseitigt Iran verdächtige Spuren? +++

Die Antragstellerin in dem Eilverfahren ist eine Kapitalgesellschaft, die Dienstleistungen für die staatliche iranische Reederei Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) erbringt. Diese Kapitalgesellschaft ist den Angaben zufolge im Anhang zur Europäischen Verordnung 267/12 gelistet und fällt damit unter das Iran-Embargo. Aus diesem Grund wollte die Hamburger Bank das Girokonto zum Mai 2012 beenden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

(dapd)