Beim Bürgerforum des Hamburger Abendblatts beantworten Juristen am 24. Mai Fragen. Laut einer Studie kennen viele Patienten ihre Rechte nicht.

Hamburg. Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ihre Rechte nicht. Das liegt nach Meinung vieler Experten größtenteils an der für viele undurchsichtigen Rechtslage, zudem gilt der Rechtsschutz als ungenügend.

"Es gibt zahlreiche Lücken", sagt auch Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der beim nächsten Bürgerforum des Hamburger Abendblatts und des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV) am 24. Mai zusammen mit seinem Kollegen Sven Axel Dubitscher über das Thema Patientenrechte aufklären wird. Um die Lage der Patienten zu verbessern, plant die Bundesregierung zum 1. Januar 2013 ein neues Patientenrechtegesetz. Dies soll unter anderem den häufig problematischen Nachweis von Arztfehlern erleichtern, die Möglichkeiten der Information und der Beteiligung von Patienten verbessern und die Position der Versicherten gegenüber den Krankenkassen stärken.

Doch neue Gesetze werfen oft auch neue Fragen auf, insbesondere nach dem tatsächlichen Nutzen der Regelungen für die Betroffenen. Kritisch betrachtet das Gesetz auch Oliver Tolmein. "An vielen Stellen wurde lediglich schon bestehende Rechtsprechung niedergeschrieben", sagt der Experte. "An die wirklichen Probleme wurde sich nicht herangewagt." Zwar seien insbesondere die Regelungen bezüglich der Krankenkassen sinnvoll, leider seien aber wichtige Punkte - wie ein möglicher Haftungsfonds - wieder verworfen worden.

Außerdem könnten die starren Regelungen sich letztlich sogar als Nachteil für die Patienten entpuppen. Was das Patientenrechtegesetz also tatsächlich für die Betroffenen bedeutet, werden die Anwälte neben vielen weiteren Fragen zum Thema "Behandlungsfehler und Pflegemängel" am 24. Mai von 19 Uhr an in der Axel-Springer-Passage (Caffamacherreihe 1) erläutern. Die Anmeldung ist zwischen 9 und 18 Uhr unter der Hamburger Telefonnummer 68 86 09 55 möglich. Für Recht suchende Bürger bietet der Anwaltverein einen Service an: den Anwaltsuchdienst. Auf Anfrage werden kostenlos bis zu drei für den Fall geeignete Rechtsanwälte genannt: www.hav.de oder Telefon 01804/31 43 14, per Anruf 20 Cent (mobil ist es teurer).