Es ist schon ein wenig dürftig, was das Bundeskartellamt bei seiner aufwendigen Untersuchung des deutschen Mineralölmarktes herausgefunden hat. Dass die Tankstellenpächter regelmäßig an der Zapfsäule ihres Nachbarn vorbeischauen und sich so über die Preise der anderen Unternehmen auf dem Laufenden halten, weiß eigentlich jeder Fahranfänger. Seit Jahrzehnten gilt die Devise in der Branche: Preise abgucken ist erlaubt, nur absprechen nicht.
Auch diesmal sieht es so aus, als würden die Mineralölkonzerne mit dieser Masche durchkommen. Mit einem ausgeklügelten Beobachtungs- und Meldesystem gelingt es ihnen, die Preise im Gleichschritt vor Ferien oder Feiertagen heraufzusetzen, ganz ohne dabei auf die verbotenen Absprachen in Hinterzimmern zurückgreifen zu müssen.
Das Bundeskartellamt muss diesem Treiben machtlos zuschauen, weil das Wettbewerbsrecht keine Handhabe gegen dieses in einem Oligopol übliche Vorgehen bietet. Die Macht der fünf großen Konzerne ist bereits so gewaltig, dass sich die Wettbewerbshüter nur noch darauf beschränken können, ihren Einfluss nicht noch größer werden zu lassen.
Mit viel Schaum vorm Mund fordern die Automobilklubs nun das Eingreifen der Politik, doch eine konkrete Lösung für das Problem haben auch sie nicht. Helfen könnte vielleicht eine Regelung wie in Australien, wo Preisanhebungen an den Tankstellen einen Tag vorher bekannt gegeben werden müssen. Dadurch hätten die Autofahrer zumindest die Möglichkeit, noch einmal schnell vollzutanken, bevor die nächste Kostenwelle auf sie zurollt.