Am 1. Januar 2007 führte die Bundesregierung das Elterngeld ein. Es gilt für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich aussetzen oder ihre Tätigkeit einschränken.
65 Prozent des Nettogehalts, das in den zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich verdient wurde, wird in dieser Zeit gezahlt. Der Höchstbeitrag liegt bei 1800 Euro monatlich. Nichterwerbstätige erhalten einen Mindestbeitrag von 300 Euro.
14 Monate lang wird das Elterngeld gezahlt - allerdings müssen sich die Partner die Auszeit teilen. Ein Elternteil darf maximal zwölf Monate aussetzen. Die Väter bleiben meist für die beiden "Bonusmonate" zu Hause. Wollen beide Eltern gleichzeitig weniger arbeiten, können sie die Leistung für je sieben Monate bekommen.
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug des Elterngeldes ist möglich. Die Arbeitszeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Infos unter www. elterngeld.net