Hamburg. Der Vorfall mit dem Kind ereignete sich an einer Grundschule in Altona – die Leitung zog sofort Konsequenzen.
Die Verkleidung eines Viertklässlers beim Fasching in einer Grundschule in Altona hat ein disziplinarisches Nachspiel ausgelöst. Wie das Abendblatt erfuhr, ist der Schüler am vergangenen Freitag in grüner Kleidung zu dem Fest gekommen – augenscheinlich in einer Art Soldatenuniform – und hat sich im Schulflur zusätzlich ein auf Papier gemaltes Hakenkreuz an den Arm geheftet.
"Der Junge musste das Nazi-Emblem auf Geheiß der Lehrerin sofort wieder abnehmen", teilte die Schulleitung dem Abendblatt mit. Die Eltern des Kindes seien informiert worden und befänden sich in der Beratung mit Pädagogen. Der Junge sei vorerst vom Unterricht suspendiert worden, werde aber weiterhin beschult.
Hakenkreuz beim Fasching – "das ist völlig inakzeptabel"
Er sei schon in jüngerer Zeit durch Nazi-Gesten in der Schule aufgefallen, "daher sind bereits alle wichtigen Ämter involviert". Die Eltern des Jungen verhielten sich dabei kooperativ. "Die Schulpflicht müssen wir natürlich erfüllen. Vor allem ist es wichtig, ein Kind, das sich droht zu radikalisieren, nicht zu verlieren. Stattdessen müssen wir pädagogisch mit ihm arbeiten, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern", sagte die Schulleitung.
Dass es zu diesem Vorfall nur zwei Tage nach dem rassistischen Anschlag in Hanau mit elf Toten gekommen ist, wiege besonders schwer. "Das Verhalten dieses Jungen ist auch generell völlig inakzeptabel", betont die Leitung.
Der Großteil der Kinder sei am Freitag sehr "hübsch und bunt" verkleidet zum Fasching in die Schule gekommen. Einige hätten sich aber etwa als Charaktere aus gewalttätigen Videospielen kostümiert. "Wir sind nun noch sensibler für dieses Thema geworden und besprechen dies mit den Schülern", sagte die Schulleitung. "Wir appellieren aber auch an die Eltern, die Wahl der Verkleidungen ihrer Kinder zu hinterfragen."
Hamburger Kita hatte Indianerkostüme verboten
Einige Kindergärten und Schulen in Deutschland haben Verkleidungen zu Fasching in ihren Einrichtungen bereits verboten, oder das Fest gleich ganz abgeschafft, nachdem Kinder in fragwürdigen Kostümen erschienen waren.
Eine Elbkinder-Kita in Ottensen hatte im vergangenen Jahr Eltern dazu aufgerufen, "gemeinsam mit Ihren Kindern bei der Auswahl des Kostüms darauf zu achten, dass durch selbiges keine Stereotype bedient werden." Konkret hatte die Kita Indianer- oder Scheichkostüme verboten und dafür heftige Kritik erfahren. Zur Debatte stehe ein ähnliches Verbot in der Grundschule in Altona derzeit nicht.
Was beim Fasching nicht erlaubt ist:
- Generell gilt: Die Verkleidung darf kein öffentliches Ärgernis erzeugen. Mit einer Anzeige ist zu rechnen, wenn das Kostüm zu freizügig oder gar exhibitionistisch ist.
- Täuschend echt aussehende Waffen sind verboten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Das Tragen von Nazi-Emblemen ist auch zum Fasching strafbar, ebenso wie die Verwendung von Symbolen anderer verfassungswidriger Organisationen. In diesem Fall drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
- Zu Fasching gilt beim Vermummungsverbot eine Ausnahme. Masken oder gesichtsverdeckende Helme sind beim Fest also erlaubt.
- Einen Überblick über verbotene Kostüme liefert das Portal bußgeldkatalog.org hier.
Die Diskussion um diskriminierende Verkleidungen führt auch beim Karneval der Erwachsenen insbesondere im Rheinland zu heftigen Debatten. Während einige Gruppen darin, das eigene Kostüm zur Narrenzeit frei wählen zu dürfen, eine Art Kulturgut sehen, kritisieren andere bei einigen Verkleidungen eine rassistische Symbolik.
Kritik an Blackfacing beim Karneval
Im Zentrum der Kritik steht dabei sogenanntes Blackfacing, eine rassistische Praxis, die im 18. Jahrhundert in den USA populär wurde: Hellhäutige malten sich damals das Gesicht schwarz an, um schwarze Menschen zu spielen. Dick gemalte Lippen und ein debiler Blick sollten das Stereotyp eines fröhlichen und dummen Sklaven bedienen, um das Publikum zu belustigen. Die rassistische Realität und die Sklaverei wurden dadurch verharmlost.
Weil Kinder dagegen den Hintergrund bestimmter Verkleidungen häufig gar nicht kennen, werden Familien in einigen Bildungseinrichtungen zur Faschingszeit für eine mögliche Diskriminierung durch Kostüme sensibilisiert. Dabei geht es vor allem darum, keine Vorurteile in Verbindung mit Geschlecht, Hautfarbe und Kultur zu bedienen.
Um die Familie und die Schule im dargelegten Fall vor Anfeindungen zu schützen, wurden konkrete Namen und Örtlichkeiten nicht genannt.