Der Bezirk erlässt eine Soziale Erhaltungsverordnung, um Luxussanierungen und Umwandlungen zu verhindern. Eine Studie belegt, dass Alte und Junge vermehrt den Stadtteil verlassen.

Hamburg. Der Bezirk Altona hat jetzt für weite Teile des Stadtteils Altona-Altstadt eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen. Sie tritt in Kürze in Kraft, hieß es im Bezirksamt. Ziel einer solchen Verordnung ist der Schutz von Mietern vor zu teuren Mieten und einer Verdrängung aus ihren angestammten Vierteln. Luxussanierungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen sind dann nur noch mit besonderer Genehmigung möglich und werden in der Regel nicht erlaubt, wenn „sie dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung widersprechen“, wie es in der Verordnung heißt. Mit anderen Worten: Sieht das Amt die Gefahr, dass Mieter mit eher geringem Einkommen dann dort nicht wohnen können, wird es keine Genehmigung geben. Auch der Abbruch von Wohngebäuden wird im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungsverordnung erschwert, zudem gibt es für die Stadt ein Vorkaufsrecht, wenn Mietwohnungen in dem Viertel verkauft werden sollen.

Voraussetzung für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung ist eine genaue Untersuchung des Gebiets: Danach liegt das allgemeine Mietniveau in Altona-Altstadt im Durchschnitt noch bei vergleichsweise moderaten 7,50 Euro kalt pro Monat und Quadratmeter. Allerdings liegen der Studie zufolge die durchschnittlichen Neuvertragsmieten nahezu 50 Prozent über dem Durchschnitt der sonstigen Mieten. Bei einer Wohndauer von bis zu drei Jahren beträgt die Durchschnittsmiete bereits rund 9Euro.

Die Verfasser der Studie bezeichnen diesen Umstand dann auch „als Signal für eine nachteilige Entwicklung für die Bevölkerung in dem Stadtteil“. Dadurch würden bestimmte Gruppen der bisherigen Bewohner als Mitbewerber um solche Wohnungen ausgeschlossen. Schon jetzt, so heißt es in der Untersuchung weiter, ließe sich beobachten, dass vermehrt einkommensstarke Haushalte neu in den Stadtteil ziehen würden, der stark von Gründerzeit-Gebäuden geprägt ist und heute als einer der begehrtesten Wohnlagen Hamburgs gelte.

Noch allerdings ist die Zahl der Eigentumswohnungen in Altona-Altstadt sehr klein: Rund 94 Prozent der für die Studie befragten Haushalte wohnen in einer Mietwohnung, nur sechs Prozent besitzen Wohneigentum. Rund 28.000 Menschen leben insgesamt in dem Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung, darunter 4200 Kinder. Der Anteil der zwischen 35- und 54-Jährigen ist dabei deutlich höher als im Hamburger Durchschnitt, der Anteil der Älteren und Jüngeren hingegen geringer. Die Stadtplaner werten dies als Indiz für stetig steigende Mieten, die sich vor allem Menschen leisten könnten, die bereits besser verdienen und nicht am Anfang einer Berufskarriere stehen. Ältere Bewohner würden hingegen wegziehen – oder sterben.

„Wir sehen deshalb dort eine große Verdrängungsgefahr für die bisher in dem Stadtteil lebenden Menschen“, sagt SPD-Fraktionschef Thomas Adrian. Und um gegen diese Gentrifizierungstendenzen zu wirken, habe man die Verordnung beschlossen. Es ist im Übrigen nicht die erste Soziale Erhaltungsverordnung im Bezirk Altona. Auch für den Stadtteil Sternschanze und das Osterkirchenviertel sind laut Bezirksamt solche Regelungen schon getroffen worden. Und auch in Zukunft könnte es weitere im Bezirk geben, sollten sich auch in anderen Stadtteilen eine Verdrängung von bisherigen Mietern andeuten. „Wir werden das weiter sensibel beobachten“, so der SPD-Politiker Adrian.