Ab jetzt Kindergeld bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes.

Ab 2012 bekommen Eltern Kindergeld, egal wie viel ihr Sprössling hinzuverdient. Studenten und Auszubildende müssen jetzt keine Einkunftsgrenze mehr beachten. Ihr Eltern bekommen bis Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes Kindergeld. Tritt das Kind dann eine weitere Ausbildung an, ist weiterer Bezug des Kindergeldes möglich. Grundsätzlich gilt aber: Nach dem 25. Geburtstag ist Schluss mit den Kindergeldzahlungen.

Eltern, deren Kinder während der Ausbildung am Studienort wohnen, erhalten neben dem Kindergeld zusätzlich stets den vollen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr, unabhängig von Einkünften und Bezügen des Kindes. Bislang durfte der Nachwuchs lediglich 1 848 Euro pro Jahr an Zusatzeinkünften haben, damit der Freibetrag erhalten blieb.

Kosten für eine erste Berufsausbildung und ein erstes Studium unmittelbar nach dem Schulabschluss sind hingegen weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten. Der Gesetzgeber kassierte anderslautende Urteile des Bundesfinanzhofes mit einer Neuregelung wieder ein. Diese Regelung soll rückwirkend ab dem Jahr 2004 gelten. Im Gegenzug erhöhte der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug für Berufsausbildung von 4 000 Euro auf 6 000 Euro pro Jahr. Davon profitieren aber nur gut verdienende Studenten und Auszubildende, denn Sonderausgaben lassen sich nur mit Steuern im selben Jahr verrechnen.

Bekommen Schulabgänger keinen Studien- oder Ausbildungsplatz oder befinden sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, können die Eltern weiter Kindergeld erhalten. Auch wenn das große Kind sich für den neuen Bundesfreiwilligendienst oder den Internationalen Jugendfreiwilligendienst entscheidet, bleibt der Anspruch auf Kindergeld erhalten.

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