Die Pflegeversicherung zahlt bei Demenz wenig. Hilfe gibt es dennoch.

(ftd) Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind an Demenz erkrankt. Pflegeleistungen erhalten die Kranken nicht gleich, auch wenn die Demenz schon weit fortgeschritten ist. Trotzdem können sie einige Hilfen im Alltag aus verschiedenen Quellen nutzen. Die Zeitschrift Finanztest hat sie in ihrer aktuellen Ausgaben zusammengestellt.

Wenn der Kranke noch mobil ist, aber orientierungslos umherläuft, zählt das nicht für eine der Pflegestufen von 1 bis 3. Sie ist Voraussetzung für Pflegegeld oder Sachleistungen von der Pflegekasse. Auch wenn der Patient kocht und wegen seiner Demenz den Gasherd anlässt, reicht das nicht einmal für Pflegestufe 1.

Beide Verhaltensweisen können aber genügen, um zumindest die Pflegestufe 0 zu bekommen. Denn der Patient braucht täglich Betreuung. Er kann dann einen monatlichen Zuschuss zu Betreuungskosten von 100 Euro beantragen. In schweren Fällen zahlen die Pflegekassen bis zu 200 Euro.

Die Diagnose Demenz ist nicht nötig, um den Zuschuss zu erhalten. Stattdessen überprüft ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen die Alltagskompetenz des Patienten. Menschen mit Pflegestufe 1 bis 3 können das Geld zusätzlich zu anderen Leistungen bekommen. Privatpatienten stehen die gleichen Leistungen zu wie Kassenpatienten.

Von dem Zuschuss zu Betreuungskosten können die Patienten zum Beispiel Gruppenangebote und Besuchsdienste von ambulanten Diensten, Wohlfahrtsverbänden oder lokalen Alzheimer-Gesellschaften bezahlen. Weit kommen sie mit 100 oder 200 Euro im Monat aber nicht.

Einige freie Träger berechnen für die Betreuung in einer Gruppe 10 Euro pro Stunde. Andere verlangen etwas mehr. Für Tagespflege zahlen die Patienten laut Deutscher Alzheimer-Gesellschaft zwischen 30 und 80 Euro pro Tag. Sie werden dann tagsüber außer Haus betreut. Wer 100 Euro Betreuungsleistung erhält, könnte nur bis zu drei Termine im Monat über die Pflegekasse finanzieren. Kosten darüber müsste er selbst bezahlen.

Hilfe von der Krankenkasse

Unterstützung bei Demenz bieten auch die Krankenkassen. Die Hilfe reicht von Sprechtherapie bis Krankengymnastik, denn körperliche Bewegung kann den geistigen Abbau bremsen. Voraussetzung ist immer ein Rezept vom Arzt. Seit einigen Jahren gibt es auch Arzneimittel, die den Verlauf der Erkrankung etwas verzögern sollen.

Schwerbehindertenausweis

Finanzielle Erleichterung bringt ein Schwerbehindertenausweis. Wer eine mittelschwere Demenz hat, wird meist bereits als 100 Prozent schwerbehindert eingestuft. Schon Menschen mit 50 Prozent haben Anspruch auf einen Ausweis. Damit können sie zum Beispiel günstiger Bahn und Bus fahren und ins Museum gehen.

Schwerbehinderte mit Ausweis erhalten auch Steuererleichterungen. Viele können kostenlos eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Flügen im Inland mitnehmen. Manche werden auch von den Rundfunkgebühren befreit. Den Ausweis können sie formlos beim Versorgungsamt ihrer Gemeinde beantragen.

Selbsthilfegruppe

Mancher Kranke traut sich zunächst nicht, andere Menschen um Hilfe zu bitten, wenn er zum Beispiel die Orientierung verloren hat. Den Mut dafür kann ihm eine Selbsthilfegruppe für Demenzkranke geben. Dort kann sich der Kranke mit anderen Betroffenen austauschen.

In der Gruppe sprechen die Patienten nicht nur unter Anleitung über ihre Situation, sondern gestalten auch gemeinsam ihre Freizeit und unternehmen Ausflüge. Bisher gibt es 35 solcher Selbsthilfegruppen in Deutschland. Die Alzheimer-Gesellschaften geben Auskunft, wo sich diese treffen.

Freizeit für Pflegende

Die Pflegekassen bieten auch Leistungen, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Hilfen gibt es allerdings nur, wenn der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe zwischen 1 und 3 eingestuft ist. Dann zahlt die Kasse zum Beispiel monatlich bis zu 1 510 Euro, damit der Kranke in einer Tagesgruppe betreut werden kann und nicht rund um die Uhr von Angehörigen gepflegt werden muss.

Möglich sind auch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – diese Angebote werden wichtig, wenn pflegende Angehörige krank werden oder einmal in Urlaub fahren wollen.

Beide Leistungen sind jeweils auf 1 510 Euro und 28 Tage im Jahr beschränkt. Der Pflegebedürftige wird dann zuhause oder in einer anerkannten Einrichtung von ausgebildeten Pflegekräften für einige Stunden oder mehrere Tage gepflegt. Eine Verhinderungspflege können auch Familienmitglieder oder Nachbarn übernehmen.

Pflegeberatung nutzen

Schnell kann den Pflegenden der Alltag zu viel werden. Pflegeberater in Pflegestützpunkten der Pflegekassen oder von Wohlfahrtsverbänden können helfen. Sie zeigen, wo Entlastung möglich ist, oder vermitteln Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige. Wenn nötig, kommen sie für die Beratung sogar nachhause.

Die Pflegekassen und freien Träger bieten außerdem Kurse an, in denen Tipps zum Umgang mit Demenzpatienten gegeben werden. Beratung und Pflegekurse sind kostenlos.

Finanztest-Tipps:

Aktiv werden. Wenn Sie Symptome einer Demenz an sich oder einem Angehörigen wahrnehmen, wenden Sie sich an den Hausarzt. Er kennt Spezialisten oder eine Gedächtnissprechstunde in der Nähe. Die Experten prüfen, ob es sich um eine Demenz handelt oder ob die Symptome andere Ursachen haben.

Kontakt finden. Wo in Ihrer Nähe eine Selbsthilfegruppe für Angehörige und Demenzkranke ist, weiß die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft. Unter www.deutsche-alzheimer.de finden Sie eine Suche nach Postleitzahlen. Hilfe gibt es auch am Alzheimertelefon: 0 180 3/17 10 17 oder 0 30/2 59 37 95 14.

Zuschuss beantragen. Für Demenzkranke gibt es einen speziellen Zuschuss von der Pflegekasse von bis zu 100 Euro pro Monat für eine Betreuung am Tag oder in der Nacht. In schweren Fällen zahlt die Kasse bis zu 200 Euro. Den Antrag stellen Sie formlos telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Kasse.

Kriterien kennen. Bevor die Kasse zahlt, kommt ein Gutachter zum Patienten Die Kriterien, die er anlegt, und Beispiele sind in der „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ nachzulesen. Sie ist im Internet beim Bundesverband Gesetzliche Krankenkassen unter „Pflegeversicherung“ www.g-k-v.de zu finden.

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